Phase 5 - Vereinbarung und Abschluss
Zum Abschluss der Mediation werden die finalen Ergebnisse schriftlich festgehalten. Dabei sind die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall üblich. Die am Ende der Mediation erzielte Einigung kann mit Zustimmung der Parteien in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden (
§ 2 MediationsG).
Die Abschlussvereinbarung kann, sofern die Parteien dies als sinnvoll oder erforderlich ansehen, notariell beurkundet werden.